Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ergänzt die gesetzliche und die private Vorsorge.
Jeder pflichtversicherte aArbeitnehmer hat seit 1.1.2002 Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
Beiträge in die betriebliche Altersversorgung sind steuerfrei und innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen auch sozialversicherungsfrei. Erst im Rentenalter müssen die Erträge versteuert werden, aber dann zu niedrigeren Steuersätzen und erst nach Steuerfreibeträgen (nachgelagerte B esteuerung).
Es gibt folgende Formen der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
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