Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ergänzt die gesetzliche und die private Vorsorge.

Jeder pflichtversicherte aArbeitnehmer hat seit 1.1.2002 Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

 

bavBeiträge in die betriebliche Altersversorgung sind steuerfrei und innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen auch sozialversicherungsfrei. Erst im Rentenalter müssen die Erträge versteuert werden, aber dann zu niedrigeren Steuersätzen und erst nach Steuerfreibeträgen (nachgelagerte B esteuerung).

 

Es gibt folgende Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

 

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse

 

 

Nutzen sie unsere neutrale, konzernunabhängige Vergleichssoftware.

Sie führt zu Lösungen für ihre individuelle "maßgeschneiderte" Versorgung im Alter.