Senkung der Steuerlast

steuernEx-Kanzler Helmut Schmidt sagte: "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen."

 

Auch Sie haben viele Möglichkeiten Steuern legal zu sparen, indem Sie die steuerlichen Möglichkeiten nutzen.

 

Der Gesetzgeber hat Altersvorsorgeverträge mit staatlicher Förderung wie die Riester-Rente beschlossen, die alle Personen bekommen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erbringen; auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten die Förderung. Bis zu 4% seines Vorjahres-Bruttogehaltes kann jeder der genannten Personen investieren und erhält dafür eine staatliche Zulage. Wie hoch diese ist, hängt von der Knderanzahl und seinem Einkommen ab.

 

Seit dem 1.1.2005 gibt es die sog. Rürup-Rente, die von allen Bürgern genutzt werden kann. Hier werden die Beiträge schrittweise steuerfrei gestellt, erst im Alter kommt es zur günstigeren "nachgelagerten Besteuerung".

Das sog. *Bruttosparen in der betrieblichen Altersversorgung* entlastet die Bürger zusammen mit einer evtl. Sozialversicherungsfreiheit teilweise bis zu 50 % im Vergleich zum Sparen aus versteuernten Beiträgen (Nettosparen).

 

Der Gesetzgeber fördert die Altersvorsorge durch die Besteuerung nach dem "Halbeinkünfteverfahren". Es findet Anwendung bei Rentenversicherungen , die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden und die eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatten.

 

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