Spezialinformation für Ärzte

Ihre Altersversorgung mit der Klinikrente

 

Die Standesversorgung der Ärzte hat bisher den wesentlichen Teil der Vorsorge des Arztes abgedeckt. Dazu kommt dann noch die Leistung aus der jeweiligen Zusatzversorgungskasse der Krankenhäuser.

In beiden Systemen ist es in den letzten Jahren zu einschneidenden Veränderungen gekommen. So hat die Zusatzversorgung im Jahre 2002 ihr System umgestellt. Die bis dato gültige beamtenähnliche Regelung, wonach ein Arzt im kirchlichen oder öffentlichen Dienst bis zu 91,75 % seines letzten Nettoeinkommens als Versorgungsleistung erhielt, wurde abgeschafft. An die Stelle dieser eindeutigen Leistungszusage tritt nun ein Punktesystem. Dies war für die Ärzte und Ärztinnen, die zum Umstellungsstichtag noch keine 55 Jahre alt waren, mit ersten Leistungseinbußen verbunden. Das neue System garantiert nunmehr zwar die Anzahl der erworbenen Punkte, nicht jedoch den zukünftigen Wert dieser Punkte. Daher kann es bei der Zusatzversorgung zu weiteren Leistungseinschränkungen kommen.

Anders als die gesetzliche Rentenversicherung, die ein reines Umlagesystem darstellt, wird bei der Standesversorgung neben einer Umlagekomponente ein Kapitalstock aufgebaut. Aber auch die Leistungen aus der Ärzteversorgung stagnieren seit einigen Jahren, dies liegt zum einen an der enthaltenen Umlagekomponente, vor allem aber an der seit Jahren andauernden Schwäche der Kapitalmärkte.

Ärzte und Führungskräfte können aber mit KlinikRente Plus wie die deutsche Manager-Elite vorsorgen und diese neu entstandenen Versorgungslücken vollständig und steuerfrei schließen.